Strafbefreiende Selbstanzeige

Strafbefreiende Selbstanzeige - bei Kurznachrichten Plus

Strafbefreiende Selbstanzeige - Wirtschaft

Strafbefreiende Selbstanzeige – Miesner Steuerberater + Rechtsanwälte

Die Selbstanzeige bietet trotz Steuerhinterziehung die Möglichkeit der Straffreiheit. Wenn Sie unerklärte Einkünfte in Ihrer Steuererklärung haben, können Sie durch eine Selbstanzeige den Weg zurück zur Steuerehrlichkeit beschreiten und so einer Strafverfolgung, möglicherweise sogar einer Freiheitsstrafe, entgehen.

Kanzlei Miesner & Miesner als versierte Berater im Steuerstrafrecht, unterstützen Sie bei der Erstellung einer wirksamen Selbstanzeige. Wir beginnen mit einem vertraulichen Erstgespräch, um Ihre steuerliche Situation zu erörtern und die Chancen und Risiken einer Selbstanzeige zu besprechen. Anschließend schätzen wir die zu erwartenden Steuernachzahlungen und ermitteln Ihre Steuerschuld detailliert. Nach der Erstellung der Selbstanzeige reichen wir diese beim Finanzamt ein und übernehmen die folgende Korrespondenz.

Es gibt verschiedene Anlässe, die zur Notwendigkeit einer Selbstanzeige führen können, wie Ermittlungen bei Dritten, Drohungen von Strafanzeigen oder Finanzbehördenanfragen. In vielen Fällen ist die Entdeckung der Steuerstraftat noch nicht eingetreten, was eine Selbstanzeige noch möglich macht.

Wir bieten als Rechtsanwälte und Steuerberater mit Spezialisierung auf Steuerrecht und Steuerstrafrecht eine umfassende Beratung und Vertretung vom Beginn bis zum Abschluss des Selbstanzeigeverfahrens. Sie haben stets einen kompetenten Ansprechpartner und bleiben stets über den Fortschritt Ihres Falls informiert.

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