Suchtbeauftragter warnt vor Computerspielen mit „Lootboxen“
Suchtbeauftragter warnt vor Computerspielen mit „Lootboxen“ - Politik in Berlin
Es bleibe dem Zufall überlassen, was in den "Beutekisten" stecke. Man müsse diese Items teilweise für reales Geld kaufen oder könne sie auch wieder verkaufen. "Kinder und Jugendliche müssen wir besser vor dieser Art von möglichem Glücksspiel durch die Hintertür schützen. Wo Glücksspiel drinstecken kann, muss das auch draufstehen", forderte der Suchtbeauftragte. Glücksspiel sei nicht ohne Grund erst ab 18 Jahren zugelassen.
"Auch hier brauchen wir in Deutschland wirkungsvollere Regelungen zum Jugendschutz. Computerspiele mit glücksspielähnlichen Faktoren sind ein enormes Risiko für die Entwicklung einer Glücks- und Computerspielsucht bei Kindern und Jugendlichen", so Blienert weiter.
Die sogenannten Lootboxen sind virtuelle, kostenpflichtige Behälter in Computerspielen, die eine zufallsbasierte Sammlung von Spielgegenständen wie etwa Waffen enthalten.
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