Tegel-Gutachter: Offenhaltung allenfalls theoretisch möglich
Tegel-Gutachter: Offenhaltung allenfalls theoretisch möglich - Wirtschaft in Berlin
Dazu sind derzeit weder Brandenburg noch der Bund bereit. Wollten alle drei Gesellschafter wider Erwarten doch die Offenhaltung Tegels, müssten sie nachweisen, dass die Kapazität des BER auch mit allen Erweiterungen zu niedrig wäre. Gelänge dieser Nachweis nicht, wäre eine Änderung der Landesplanung rechtswidrig. Alternativ bliebe dem Senat nur ein Weg: Berlin könnte einseitig die gemeinsame Landesplanung kündigen. Allerdings würde die Kündigung erst frühestens 2022 wirksam. Nach bisheriger BER-Terminplanung zu spät, weil er 2020 eröffnen soll und dann ein halbes Jahr später Tegel schließen müsste. In jedem Fall wäre laut Paetow beim Versuch einer Offenhaltung eine Welle von Klagen von Umweltverbänden, Gemeinden und Privatpersonen zu erwarten, die jahrelange Verzögerungen mit sich brächten.
Schreibe einen Kommentar