Verbraucherschützer wollen Anleger-Klagen gegen Bafin ermöglichen
Verbraucherschützer wollen Anleger-Klagen gegen Bafin ermöglichen - Politik in Berlin
"Während Banken, Finanzvermittler und Unternehmen die Finanzaufsicht bei Pflichtverletzungen grundsätzlich in die Haftung nehmen können, ist dies für Verbraucher kaum möglich." Das müsse sich ändern. "Das Risiko, haften zu müssen, hält zu pflichtgemäßem Verhalten an. Davon müssten auch Verbraucher profitieren", so Müller. Anlegern und Verbrauchern könnte so ermöglicht werden, neben dem Unternehmen selbst auch die Wirtschaftsprüfer sowie die staatliche Aufsicht auf Schadenersatz zu verklagen - sofern eine Verletzung ihrer Aufsichtspflicht vorliegt. Aktuell haften Wirtschaftsprüfer nur bis zu einer Summe von vier Millionen Euro, bei der Bafin gilt die Haftungsfrage gegenüber Verbrauchern grundsätzlich als umstritten. Zusätzlich fordert der VZBV, dass Bafin-Mitarbeiter künftig nicht mehr mit Aktien von Unternehmen handeln dürfen, die von der Bafin beaufsichtigt werden. Zudem plädiert der Verband dafür, dass eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nicht länger als drei Jahre am Stück die Abschlüsse eines Unternehmens testieren dürfen sollte. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), an den sich die Forderungen richten, hatte sich zuletzt noch für eine Rotation nach zehn Jahren ausgesprochen.
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