Verteidiger von Beate Z. kündigt nach NSU-Urteil Revision an
Verteidiger von Beate Z. kündigt nach NSU-Urteil Revision an - Politik in München
Die Richter hatten Z. zuvor zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Entscheidung fiel am Mittwoch nach fünf Jahren Prozessdauer und insgesamt 438 Verhandlungstagen. Z. wurde unter anderem des zehnfachen Mordes schuldig gesprochen. Die Richter stellten zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Bereits im Vorfeld gingen Beobachter davon aus, dass mit dem Prozessende kein juristischer Schlussstrich gezogen wird. Die Revision ist allerdings erst möglich, wenn das schriftliche Urteil vorliegt, was wohl erst im kommenden Jahr der Fall sein wird. Insgesamt waren in dem Gerichtsverfahren fünf Personen angeklagt, an den Taten des NSU beteiligt gewesen zu sein, darunter neun Morde an Migranten, ein Polizistenmord, zwei Sprengstoffanschläge und 15 Raubüberfälle. Beate Z. musste sich wegen Mittäterschaft in zehn Mordfällen, besonders schwerer Brandstiftung und Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verantworten. Von den weiteren Angeklagten verurteilten die Richter Ralf W. zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und Carsten S. zu einer dreijährigen Jugendstrafe. Sie waren wegen Beihilfe zum Mord durch Beschaffung der Tatwaffe in neun Fällen angeklagt. André E. wurde wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, Holger G. zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Der Prozess war im Mai 2013 gestartet worden.
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