VZBV hält Pflichtversicherung gegen Extremwetterschäden für möglich
VZBV hält Pflichtversicherung gegen Extremwetterschäden für möglich - Wirtschaft in Berlin
Allerdings sollten die Kosten für die Versicherung nicht auf die Mieter umgelegt werden können, forderte Müller. Denn er wolle nicht, dass die Mieter in Berlin oder im Ruhrgebiet, die Hausbesitzer in Sachsen oder Baden-Württemberg quersubventionieren. Der Verbraucherschützer forderte die Politik auf, einen neuen Versicherungsschutz vorzubereiten. Künftig sollte in jeder Wohngebäudeversicherung die Option einer Allgefahrenabwehr automatisch angeboten werden. "Damit wird den Hausbesitzern klar gemacht, wie groß die Risiken sind." Doch man könne sie auch abwählen, wodurch es keine verfassungsrechtlichen Probleme mehr gäbe. Das Problem: "Eine Pflichtversicherung für alle Hausbesitzer wäre ein tiefer Eingriff in die Grundrechte." Menschen würden gezwungen, eine Versicherung abzuschließen. "Das kennt man in Deutschland nur bei der Haftpflichtversicherung für Autos - und zwar, um andere zu schützen." Die Gefahr bestehe, dass eine Pflichtversicherung höchstrichterlich gekippt werden könnte. Vor dem Hintergrund des Karlsruher Klimaschutzurteil sei jedoch eine Versicherungspflicht durchaus gerechtfertigt. "Der Klimawandel ist im Gange, mit allen Gefahren, die damit verbunden sind", so Müller. So müsse künftig auch anders gebaut werden. Nicht jedes zerstörte Haus oder jeder Betrieb sollte am selben Ort wieder aufgebaut werden. "Denn wir haben auch Gefahren im Bau und im Planungsrecht unterschätzt. Es wird Flächen geben, an denen aufgrund des Klimawandels nicht mehr gebaut werden darf."
Schreibe einen Kommentar