21.02.2019 - 09:38 |
Politik
| Blitzmeldung
Wahlrechtsausschlüsse für betreute Menschen sind verfassungswidrig
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Wahlrechtsausschlüsse für betreute Menschen sind verfassungswidrig - Politik in Karlsruhe
Die dts Nachrichtenagentur in Halle/Saale verbreitet soeben folgende Blitzmeldung aus Karlsruhe: Wahlrechtsausschlüsse für betreute Menschen sind verfassungswidrig. Die Redaktion bearbeitet das Thema bereits. Weitere Details werden in wenigen Momenten gesendet.
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