21.02.2019 - 09:38 | Politik | Blitzmeldung

Wahlrechtsausschlüsse für betreute Menschen sind verfassungswidrig

Wahlrechtsausschlüsse für betreute Menschen sind verfassungswidrig - bei Kurznachrichten Plus

Wahlrechtsausschlüsse für betreute Menschen sind verfassungswidrig - Politik in Karlsruhe

Die dts Nachrichtenagentur in Halle/Saale verbreitet soeben folgende Blitzmeldung aus Karlsruhe: Wahlrechtsausschlüsse für betreute Menschen sind verfassungswidrig. Die Redaktion bearbeitet das Thema bereits. Weitere Details werden in wenigen Momenten gesendet.

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